KINDERGÄRTEN

ANTRAG AUF GEWÄHRUNG DER SCHNUPPERTAG(E) IM KINDERGARTEN

Bekommen Sie einen Einblick in den Tagesablauf im Kindergarten, zu den pädagogischen Schwerpunkten am jeweiligen Standort, besichtigen Sie die Räumlichkeiten und lernen Sie das Personal vor Ort kennen – bei einem Schnuppertag in den Kindergärten Fehring, Hatzendorf,
Hohenbrugg-Weinberg und Pertlstein. Beim Schnuppertag (Umfang 2 Stunden) muss aus rechtlichen Gründen ein Elternteil des Kindes anwesend sein. Bereits bei Anmeldung kann ein Termin gewählt werden bzw. kann nach telefonischer Vereinbarung mit dem jeweiligen Kindergarten ein Termin vereinbart werden.

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!

INFORMATIONEN ZUM ELTERNBEITRAG 2022/2023

Elternbeitrag für unter Dreijährige
Für unter 3-jährige Kinder gibt es in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Fehring folgende Möglichkeiten der Kinderbetreuung:
– Kinderkrippe (Fehring und Brunn): Elternbeitrag monatlich 197,50 Euro (für max. 6 Stunden Betreuung)

Elternbeitrag für Drei- bis Vierjährige
3- bis 4-jährige Kinder können in jedem Kindergarten der Stadtgemeinde Fehring betreut werden. Der Elternbeitrag für 3- bis 4-jährige Kinder ist abhängig vom täglichen Betreuungsbedarf sowie vom Einkommen der Eltern (die Sozialstaffel kommt zur Anwendung).
– Bei einer täglichen Einschreibung von 5 bis 6 Stunden beträgt der monatliche Höchstbeitrag 146,43 Euro. Bei vollständiger und rechtzeitiger Vorlage der Einkommensnachweise bis spätestens 30.06. des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres wird die Sozialstaffelberechnung durchgeführt und eine etwaige Förderung kann den monatlichen Höchstbetrag verringern.
– Bei einer täglichen Einschreibung von 7 bis 8 Stunden beträgt der monatliche Höchstbeitrag 195,24 Euro. Diese Betreuungsform gibt es derzeit in der Ganztagesgruppe des Kindergartens Fehring. Bei vollständiger und rechtzeitiger Vorlage der Einkommensnachweise bis spätestens 30.06. des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres wird die Sozialstaffelberechnung durchgeführt und eine etwaige Förderung kann den monatlichen Höchstbetrag verringern.
– Bei einer täglichen Einschreibung von 9 bis 10 Stunden beträgt der monatliche Höchstbeitrag 244,03Euro. Auch diese Betreuungsform gibt es derzeit nur in der Ganztagesgruppe des Kindergartens Fehring. Bei vollständiger und rechtzeitiger Vorlage der Einkommensnachweise bis spätestens 30.06. des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres wird die Sozialstaffelberechnung durchgeführt und eine etwaige Förderung kann den monatlichen Höchstbetrag verringern.

Elternbeitrag für Fünfjährige
Für 5-jährige Kinder (für das Kinderbetreuungsjahr 2022/23 im Zeitraum vom 02.09.2016 bis einschließlich 01.9.2017 geboren) ist der Besuch des Kindergartens bis zu 6. Stunden gratis (Pflichtkindergartenjahr). Wenn ein 5-jähriges Kind in der Ganztagesgruppe Fehring länger als 6 Stunden betreut wird, gelten folgende Höchstbeiträge: Bei einer täglichen Einschreibung von 7 bis 8 Stunden werden 2 Stunden verrechnet: Höchstbetrag 48,81 Euro. Bei einer täglichen Einschreibung von 9 bis 10 Stunden werden 4 Stunden verrechnet: Höchstbetrag 97,62 Euro. Diese Betreuungsform gibt es derzeit in der Ganztagesgruppe des Kindergartens Fehring. Bei vollständiger und rechtzeitiger Vorlage der Einkommensnachweise bis spätestens 30.06. des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres wird die Sozialstaffelberechnung durchgeführt und eine etwaige Förderung kann den monatlichen Höchstbetrag verringern.

Mittagessen Ganztagesgruppe
In der Ganztagesgruppe im Kindergarten Fehring wird auch das Mittagessen im Kindergarten eingenommen. Das Mittagessen wird vom Gasthof Gradwohl „Gasslwirt“ bezogen (wöchentliche Auswahl von täglich zwei Gerichten). Die Kosten pro Mittagessen und Kindergartenkind belaufen sich auf ca. 6 Euro einschließlich Dessert.

Materialkostenbeitrag
Für jedes Kind, das in einem der Kindergärten der Stadtgemeinde Fehring betreut wird, wird ein Materialkostenbeitrag von 78 Euro pro Jahr eingehoben (für Bastelmaterial, Fruchtsäfte etc.).

Landeskinderbetreuungsbeihilfe
Für Kinder, die regelmäßig eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, kann beim Land Steiermark ein Antrag auf Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe gestellt werden. Ausnahme: Für Kinder, deren Eltern bereits ein Sozialstaffel-Beitragsersatz gewährt wird, kann keine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe gewährt werden. Das Kind muss mindestens 4 Wochen eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen (gilt auch für den Sommerkindergarten). Wird der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Kindergartenbesuches gestellt, wird die Beihilfe rückwirkend ab Beginn des Besuches gewährt. Ausnahme: Der Antrag auf Beihilfe für den Sommerkindergarten muss vor dem Beginn des neuen Betriebsjahres (spätestens September des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres) in der Stadtgemeinde Fehring einlangen. Die Höhe der Beihilfe ist abhängig vom Einkommen der Eltern (Jahreslohnzettel für das abgelaufene Kalenderjahr bzw. Einkommensteuerbescheid, Einheitswertbescheid, Karenzurlaubsbestätigung, Arbeitslosenbestätigung, sonstige Bestätigungen sind dem Antrag beizulegen. Unter einem Betrag von 2,18 Euro pro Monat erfolgt keine Auszahlung.

Fragen zum Elternbeitrag?
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Elternbeitrag bzw. Hilfe bei der Beantragung der Landes- Kinderbetreuungsbeihilfe benötigen, steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Isabella Neubauer unter 03155/2303-601, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind an den jeweiligen Standorten begrüßen zu dürfen!

Bitte beachten: Laut Kinderbetreuungsgesetz besteht in den Kindergärten eine Anwesenheits-Kindes ist diese dem Kindergarten schriftlich mitzuteilen. Entsprechende Formulare erhalten Sie im Kindergarten oder online auf unserer Homepage. Wir ersuchen Sie Abmeldungen zum Kindergartenjahr 2022/23 rechtzeitig vorzunehmen. Sollten Sie den Platz nicht mehr benötigen, ist dies auch dem Kindergarten bzw. der Stadtgemeinde Fehring mitzuteilen, ansonsten kann die Gemeinde von der Möglichkeit der Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr für den Verwaltungsaufwand Gebrauch machen.

 DOWNLOAD-BEREICH

AUFNAHMEBOGEN KINDERGARTEN.pdf

Abwesenheitsformular.pdf

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